Kurz notiert

Leasing trägt zur Kreislaufwirtschaft bei

Sowohl das Europäische Parlament (EP) als auch der Europäische Rat erkennen Leasing als ein Geschäftsmodell an, das zur Kreislaufwirtschaft beiträgt und weiter ausgebaut werden sollte. Der BDL hatte sich seit längerem für diese Anerkennung in Brüssel und Deutschland stark gemacht. Zuletzt hat das EP am 9. Februar 2021 dem Initiativbericht zum Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft zugestimmt. In der Begründung wird der Ausbau einer vollwertigen Leasing-Wirtschaft als eines der wesentlichen Geschäftsmodelle des Aktionsplans befürwortet.

Der Rat hatte in seinen Schlussfolgerungen zu einem zirkularen und grünen Wiederaufbau die Kommission aufgefordert, das Potenzial neuer Geschäftsmodelle zu untersuchen, die die Effizienz und Nachhaltigkeit von Produkten und Dienstleistungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette optimieren könnten, z. B. Teilen, Leasing, Wiederaufbereiten von Produkten, deren Bereitstellung als Dienstleistung sowie das Eigentum der Hersteller und Modelle, die gleichzeitig die Schlüsselrolle von KMU und Verbrauchern in diesen neuen Geschäftsmodellen anerkennen.

Rat und EP haben ihre Stellungnahmen zu den Vorschlägen der Kreislaufstrategie der EU-Kommission abgestimmt und übermittelt. Nun erfolgt die Ausarbeitung von legislativen Vorschlägen.

Regulierungsdruck lässt nicht nach

Der Regulierungsdruck auf die Leasing-Branche nimmt weiter zu – unberücksichtigt der schon in den vergangenen Jahren gestiegenen regulatorischen Anforderungen für die mittelständische Leasing-Wirtschaft und der angespannten wirtschaftlichen Situation in Folge der Corona-Krise. Dies legen die Entwürfe von MaRisk und BAIT nahe, deren finale Fassungen voraussichtlich um die Jahresmitte 2021 veröffentlicht werden. Sowohl die Novelle der MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) als auch die der BAIT (Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT) werden von Leitlinien der EBA geprägt, die sich primär an den Prozessen und Systemen großer Banken orientieren und vielfach die grundlegende Prinzipienorientierung der MaRisk „alter Prägung“ durch granulare Vorgaben ersetzen. Proportionalität und Differenzierung stoßen dadurch immer häufiger an eng gezogene Grenzen.

Schwerpunkte der MaRisk-Novelle bilden Auslagerungen und das Management notleidender bzw. gestundeter Engagements. Die deutlich angehobenen Vorgaben zum Auslagerungsmanagement führen zu einem gesteigerten Aufwand, dem kaum ein greifbarer Ertrag gegenübersteht, sodass die Vorteile von Auslagerungen insgesamt abnehmen. Der Anreiz, externe Expertise einzubinden, wird dadurch gemindert, was zu Einbußen der Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit führen kann – besonders bei der mittelständisch geprägten Leasing-Branche, die aufgrund häufig geringerer Mitarbeiterzahlen auf externe Expertise angewiesen ist.

Die Umsetzung der EBA-Leitlinien zum Management notleidender und gestundeter Engagements wird ebenfalls erhebliche Anforderungen an die Prozesse und Systeme der Leasing-Gesellschaften stellen. Aufgrund der bereits sehr geringen Ausfallrisiken im Leasing und der besonderen Objekt- und Verwertungskompetenz von Leasing-Unternehmen wird der Mehraufwand kaum aufgewogen.

Regulatorik bedroht Vorteile der Digitalisierung

Mit der Novelle der BAIT bekräftigt die Bafin erneut die Bedeutung, die IT und Cyber-Risiken grundsätzlich beizumessen ist. Dabei droht allerdings aus dem Blick zu geraten, dass die Kritikalität der Prozesse und Systeme im Bankbereich eine ganz andere ist als im Leasing. Dennoch steigen die Ansprüche an die Leasing-Gesellschaften in der gesamten Breite an und werden durch die wachsenden Anforderungen der MaRisk in den Bereichen Auslagerung und Notfallmanagement noch verstärkt werden. Dadurch drohen die bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT, zu einer schwer zu nehmenden Hürde zu werden und Vorteile der Digitalisierung zunichte zu machen.

Dr. Claudia Conen, Hauptgeschäftsführerin des BDL

Der BDL steht im engagierten Dialog mit der Aufsicht, um die Besonderheiten im Leasing bei der Umsetzung der primär bankaufsichtlich geprägten Vorgaben deutlich zu machen,

erläutert Hauptgeschäftsführerin Dr. Claudia Conen. In der Vergangenheit sei es gelungen, Vertrauen und Verständnis zu fördern und spürbare Fortschritte zu erzielen. Insbesondere der Fall Wirecard habe aber dazu geführt, dass die gesamte Finanzbranche Reputationskapital einbüßen musste und der Ruf nach immer härterer Regulierung en vogue wurde.

Wir begrüßen daher, dass die BaFin ausdrücklich bekräftigt hat, den Dialog mit der Leasing-Branche fortzusetzen.

Positionen der Leasing-Wirtschaft

Die Corona-Krise hat der Digitalisierung einen Schub verliehen, aber zugleich die Folgen lange aufgeschobener Investitionen zu Tage gefördert. „Die Investitionslücke, die schon vor der Pandemie bestand, hat sich vergrößert und muss geschlossen werden“, führt BDL-Präsident Kai Ostermann aus. Damit die Unternehmen am Standort Deutschland in die Zukunft investieren, bedürfe es fördernder Rahmenbedingungen. Der BDL hat daher zur Bundestagswahl Handlungsempfehlungen für die Politik formuliert. Diese zeigen auf, wie der Mittelstand gestärkt, Innovationen und Investitionsvielfalt gefördert werden können und welches Steuerumfeld flankierend gebraucht wird.

Eine zentrale Forderung des BDL-Positionspapiers ist es, die Unternehmen – vor allem des Mittelstandes – weniger zu belasten und überbordende Bürokratie abzubauen. Gesetze und Regelungen sollen nach einem One in/One out-Prinzip erlassen werden.

„Bei allen Gesetzesinitiativen gilt es zudem, die Folgen für KMU abzuschätzen. Denn das deutsche Wirtschaftsmodell fußt auf dem Mittelstand und seiner ausgeprägten Vielfalt. Diese gilt es zu bewahren“, 

erklärt der BDL-Präsident. Maßnahmen im Sinne eines One size fits all-Ansatzes bedrohten dagegen die Vielfalt. „Die Gleichbehandlung ungleicher Unternehmen verhindert Innovationen und begünstigt die Konsolidierung von kleinen und mittleren Unternehmen.“

BGH-Urteil: Kein Widerrufsjoker beim Kilometervertrag

Der BGH hat in einem Grundsatzurteil dem sogenannten Widerrufsjoker bei Kilometerleasing-Verträgen die Grundlage entzogen. Der Zivilsenat hat festgestellt, dass dem Leasing-Nehmer beim Kilometerleasing-Vertrag kein Widerrufsrecht nach den Verbraucherdarlehensvorschriften zusteht. Ein solcher Leasing-Vertrag erfülle nicht die einschlägigen Voraussetzungen, sagte die Vorsitzende Richterin Karin Milger bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Der Widerrufsjoker beschreibt die Praxis, Leasing- und Kreditverträge aufgrund vermeintlicher Fehler in der Widerrufsinformation auch nach Jahren zu widerrufen und die gezahlten Raten zurückfordern – teilweise, ohne die Nutzung auszugleichen.

Trendstudie: Pay-per-Use in der Leasing-Wirtschaft

Die Leasing-Branche sieht großes Potenzial im Geschäftsmodell Pay-per-Use (PPU), auch wenn es derzeit noch nicht in der Breite angeboten wird. Zu diesem Ergebnis kommt eine qualitative Befragung von 12 Leasing-Unternehmen, die die O’Donovan Consulting AG von September 2020 bis Ende Januar 2021 durchgeführt hat. Studienleiter Uwe Michler sieht noch Hürden bei der Einführung von PPU, die auf unterschiedliche technische Reifegrade bei den Produktgebern und den Leasing-Gesellschaften zurückzuführen sind:

Diese Hürden könnten überwunden werden, so ein Wunsch der Teilnehmenden, wenn sich zum Beispiel ein technischer Standard für die Datenübermittlung zur Verbindung zwischen Asset und Abrechnungssystem bzw. Systemen der Leasing-Gesellschaften durchsetzt.

Als kritische Punkte beim Thema PPU nannten die Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer insbesondere den eigenen Vertrieb sowie die noch geringe Marktakzeptanz. Der eigene Vertrieb sei ein kritischer Faktor, da es sich nicht um eine reine Finanzierung handele, sondern diese immer in Verbindung mit der Nutzung des Assets stehe. Dieser Umstand erfordere ein „neues ganzheitliches Denken“ von der Entwicklung über den Service bis hin zu Marketing und Vertrieb.

Als Vorteile des PPU-Modells wurden die Schlagworte „Flexibilität“ und „Individualität“ genannt. Diese ermöglichen nach Angaben der Befragten, PPU als „High Customer Value“ zu positionieren und nicht als “Low Cost“ Verkaufsargument. Weiteres Argument: das Geschäftsmodell kann sich durch den hohen Individualitätsgrad weiterentwickeln und die tatsächliche Nutzung des Assets lässt sich bei PPU darstellen.

An der Trendstudie, die in Kooperation mit dem BDL durchgeführt wurde, haben insgesamt 12 Unternehmen aus der Leasing-Branche teilgenommen, darunter banken- und herstellerverbundene und unabhängige Gesellschaften. Die komplette Studie kann bei O’Donovan Consulting AG angefordert werden.